Whistleblowing

SIT fördert eine offene Unternehmenskultur, die auf Ethik, Transparenz und Verantwortung basiert und von unseren Werten Vertrauen, Integrität, Mut, Leidenschaft und Inklusion geprägt ist.

Aus diesem Grund stellt SIT einen internen Kanal zur Verfügung, über den dem Überwachungsorgan Informationen gemeldet werden können, die das Personal des Unternehmens und/oder Dritte betreffen und Verstöße gegen Gesetze und Vorschriften, den Ethik- und Verhaltenskodex der Gruppe (einschließlich sexueller Belästigung), das Organisationsmodell 231 sowie das geltende Regel- und Verfahrenssystem betreffen. Dieser Kanal ist nicht für kommerzielle Beschwerden oder Streitigkeiten und Anfragen persönlicher Art bestimmt.

Insbesondere müssen alle Verhaltensweisen gemeldet werden, die auch nur potenziell eine Straftat darstellen oder gegen Gesetze, Vorschriften, interne Verfahren oder den Unternehmens-Ethikkodex verstoßen sowie alle Handlungen, die Belästigung oder Diskriminierung aufgrund des Geschlechts darstellen könnten. Dieser Kanal ist nicht für kommerzielle Beschwerden oder Streitigkeiten persönlicher Art bestimmt.

Dank der aktiven und verantwortungsbewussten Teilnahme von Mitarbeitenden und Dritten ermöglicht das Melden nicht konformen Verhaltens dem Unternehmen, Unregelmäßigkeiten zu erkennen und unverzüglich notwendige Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, um wirtschaftliche oder rufschädigende Schäden zu verhindern.

Wer kann melden?

Jede Person kann eine Meldung einreichen, auch anonym: Mitarbeitende, ehemalige Mitarbeitende, Bewerber, Partner, Kunden, Lieferanten, Berater, externe Mitarbeitende, Gesellschafter und allgemein jede Person, die ein berechtigtes Interesse an der Unternehmenstätigkeit hat.

Die Meldung muss ausreichend detailliert sein, um die Überprüfung der gemeldeten Fakten zu ermöglichen (z. B. Angaben zur Identifizierung der beteiligten Personen, Kontext, Ort, Zeitraum und unterstützende Dokumentation).

Wie melden?

Meldungen können über das Whistleblowing-Portal (HIER KLICKEN) eingereicht werden, das die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers durch sichere Protokolle und Verschlüsselungstechnologien gewährleistet. Am Ende der Meldung stellt das Portal einen eindeutigen Identifikationscode zur Verfügung, über den der Bearbeitungsstand eingesehen und Kommunikation ausgetauscht werden kann (auch anonym).

Wie Meldungen bearbeitet werden

Die Meldungen werden vom Überwachungsorgan entgegengenommen.

Innerhalb von 7 Tagen erfolgt eine Eingangsbestätigung, und innerhalb von 3 Monaten wird eine Rückmeldung zu den getroffenen oder geplanten Maßnahmen gegeben.

Vertraulichkeit und Schutz

Gesetzesdekret vom 10. März 2023 Nr. 24 (Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1937 zum Whistleblowing) hat eine einheitliche Regelung der Meldekanäle und des Schutzes von Hinweisgebern im öffentlichen und privaten Sektor eingeführt.

Absolute Vertraulichkeit wird für Hinweisgeber, Unterstützer und betroffene Personen gewährleistet. Bei anonymen Meldungen ist es nicht möglich, die Identität des Hinweisgebers festzustellen.

Jegliche Form persönlicher oder beruflicher Vergeltung im Zusammenhang mit einer abgegebenen Meldung ist untersagt und wird nicht toleriert. Bei Verdacht auf Vergeltungsmaßnahmen kann dies der Nationalen Antikorruptionsbehörde (ANAC) über die Online-Plattform gemeldet werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den Datenschutzbestimmungen.