SIT pflegt eine offene Unternehmenskultur, die von Ethik, Transparenz und Verantwortung geprägt ist und sich an den Werten orientiert, die uns leiten: Vertrauen, Integrität, Mut, Leidenschaft und Integration.
Aus diesem Grund stellt SIT einen internen Kanal zur Verfügung, um dem Aufsichtsrat Informationen über Verstöße gegen Gesetze und Vorschriften, den Ethik- und Verhaltenskodex der Gruppe, das Organisationsmodell 231 und das geltende Regelwerk zu melden, die sich auf Mitarbeiter des Unternehmens und/oder Dritte beziehen. Dieser Kanal steht nicht für kommerzielle Beschwerden oder Streitigkeiten und Anfragen im Zusammenhang mit persönlichen Interessen zur Verfügung.
Durch die aktive und verantwortungsbewusste Beteiligung von Mitarbeitern und Dritten an der Meldung von Verstößen ist das Unternehmen in der Lage, Unregelmäßigkeiten aufzudecken und rechtzeitig Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, um wirtschaftliche oder rufschädigende Schäden zu vermeiden.
Wer kann eine Meldung machen?
Jeder kann eine Meldung machen, auch anonym: Mitarbeiter, ehemalige Mitarbeiter, Bewerber, Partner, Kunden, Lieferanten, Berater, Mitarbeiter, Verbündete und ganz allgemein jeder, der ein berechtigtes Interesse an den Aktivitäten des Unternehmens hat.
Die Meldung muss hinreichend begründet sein, d. h. sie muss genügend Einzelheiten enthalten, um die gemeldeten Tatsachen feststellen zu können (z. B. Elemente, die die Identifizierung der beteiligten Personen ermöglichen, den Kontext, den Ort und den Zeitraum der gemeldeten Tatsachen sowie unterstützende Unterlagen).
Wie meldet man?
Eine Meldung kann über das Whistleblowing-Portal eingereicht werden (für den Zugang HIER KLICKEN), das geeignet ist, die Vertraulichkeit der Identität des Meldenden durch die Verwendung von sicheren Protokollen und Verschlüsselungswerkzeugen zu gewährleisten. Nach Abschluss der Eingabe stellt das Portal einen eindeutigen Identifizierungscode bereit, mit dem der Bearbeitungsstatus überprüft und Mitteilungen (auch anonym) gesendet und empfangen werden können;
Wie Berichte behandelt werden
Die Berichte werden vom Aufsichtsrat entgegengenommen.
Innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt wird der Eingang des Berichts bestätigt, und innerhalb von 3 Monaten nach dieser Bestätigung wird eine Rückmeldung über die Maßnahmen gegeben, die aufgrund des Berichts ergriffen wurden oder ergriffen werden sollen.
Garantie der Vertraulichkeit und des Schutzes
Mit dem Gesetzesdekret Nr. 24 vom 10. März 2023 (Umsetzung der europäischen Richtlinie 2019/1937 über Whistleblowing) wurde eine einheitliche Regelung der Meldewege und des Schutzes von Hinweisgebern im öffentlichen und privaten Sektor eingeführt.
Dem Whistleblower, dem Vermittler und den an der Meldung beteiligten Personen wird absolute Vertraulichkeit garantiert. Bei anonymen Meldungen kann die Identität des Hinweisgebers nicht zurückverfolgt werden.
Es werden keine persönlichen oder beruflichen Vergeltungsmaßnahmen aufgrund der Meldung zugelassen oder toleriert. Wenn Sie der Meinung sind, dass gegen Sie aufgrund Ihrer Meldung Vergeltungsmaßnahmen ergriffen wurden, können Sie sich über die IT-Plattform an die Nationale Antikorruptionsbehörde (ANAC) wenden.
Die gesamte Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit den Datenschutzbestimmungen.